EDI: Seit 01.01.2009 ist die Sammelabrechnung überflüssig

Von der Wirtschaft lange gefordert, im Zuge des Steuerbürokratieabbaugesetzes jetzt realisiert: Seit dem 1. Januar 2009 kann in Deutschland bei EANCOM®-Rechnungen auf die Sammelabrechnung verzichtet werden. Bisher verlangte das Umsatzsteuergesetz beim elektronischen Datenaustausch (EDI) zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung, die meist in Papierform ausgestellt wurde. Nun genügen eine schriftliche Vereinbarung und der Einsatz von sicheren Datenaustauschverfahren, welche die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten.