Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Der Gesetzgeber will mit einer Änderung des Finanzierungsgesetzes der gesetzlichen Krankenversicherungen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beschleunigen. Demnach sollen alle Kassen verpflichtet werden, 2011 mindestens zehn Prozent der Krankenversichertenkarten in Form der neuen elektronischen Gesundheitskarte mit entsprechend leistungsfähigem Chip auszugeben. „Dies ist ein folgerichtiger Schritt zur Vernetzung des Gesundheitswesens“, begrüßt der Präsident des Hightech-Verbandes BITKOM, Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer die Änderung. „Durch die Karte wird die informationelle Selbstbestimmung der Patienten gestärkt, die fehleranfällige Papierwirtschaft wird zurückgefahren, die medizinische Versorgung verbessert.“ Die alte Krankenversichertenkarte muss ohnehin ausgetauscht werden, denn sie erfüllt seit langem nicht mehr die heutigen Datenschutzstandards.