Neue Sonderregelung von GS1 Germany für den Einsatz von EPC/RFID

GS1 Germany hat eine Sonderregelung entwickelt, um für Unternehmen mit hoher Artikelvielfalt, wie zum Beispiel in der Textilbranche, die umfassende Implementierung von EPC/RFID weiter zu vereinfachen. Ab sofort wird der Elektronische Produkt-Code (EPC) im Sinne der Harmonisierung konform zu der Regelung bei der Internationalen Lokationsnummer (ILN) vergeben. Das bedeutet, dass jeder Anwender kostengünstig sein gesamtes Sortiment mit der EPC/RFID-Technologie ausstatten kann. Die ersten beiden EPC-Nummern werden gemäß EPCglobal-Mitgliedervertrag bezahlt. Für jede weitere EPC-Managernummer wird von GS1 Germany lediglich eine deutlich geringere Bearbeitungsgebühr erhoben. So kann der EPC zukünftig ebenso einfach und durchgängig wie die ILN angewendet werden. Damit steht einer kostengünstigen Umsetzung von EPC/RFID in Branchen mit umfangreichen Sortimenten nichts mehr im Wege.