Unternehmen müssen Meldestelle für Hinweisgeber einrichten
Werden in einem Unternehmen ethische Grundsätze missachtet oder wird gegen geltendes Recht verstoßen, sind es häufig die Beschäftigten, die entsprechende Missstände melden. Mitarbeitende werden mit der Weitergabe der betriebsinternen Informationen zu Whistleblowern bzw. Hinweisgebern. Bis heute sind Hinweisgeber gesetzlich nur lückenhaft geschützt und Repressalien ausgesetzt. Das soll sich mit einem neuen Gesetz nun ändern. So verabschiedete das Bundeskabinett in diesem Sommer ihren Regierungsentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).